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Grundsätze zum Tier- und Naturschutz
Die Fischerei
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darf keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen
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hat zum Ziel, Fische zu fangen und dem menschlichen Verzehr zuzuführen
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hat zur Aufgabe, die Fischbestände zu hegen
Fischwaidgerechtigkeit orientiert sich an den Vorgaben des Tierschutzgesetzes, geht aber in vielen Fällen darüber hinaus. Nach § 1 Bundesnaturschutzgesetz sind Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung seiner Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind. Die Fischerei verfolgt diese Ziele.
Erläuterungen dazu finden Sie in der VDSF-Broschüre "Tierschutz, Naturschutz und Fischerei" |

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